AGB
1. Gegenstand
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der WaveCar e.K. ("WaveCar") und den Personen (m/w/d) ("Kunden"), die die Dienstleistungen von WaveCar im Rahmen eines Fahrzeug-Abonnements ("Abo-Mietvertrag") in Anspruch nehmen.
1.2
WaveCar bietet Geschäftskunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und im Handelsregister eingetragen sind ("Business-Kunden"), die Möglichkeit, ein Unternehmenskonto anzulegen. Dadurch können Business-Kunden einen oder mehrere Abo-Mietverträge für ihr Unternehmen abschließen und verwalten. Diese AGB gelten für alle Kunden, soweit keine besonderen Regelungen für Business-Kunden definiert sind.
1.3
Im Rahmen eines Abo-Mietvertrags stellt WaveCar dem Kunden ein zugelassenes und versichertes Fahrzeug zur Verfügung, das gegen eine monatliche Pauschalgebühr genutzt werden kann. Das Fahrzeug kann neu oder gebraucht sein. Die im gewünschten Zeitraum verfügbaren Fahrzeuge werden dem Kunden während des Buchungsprozesses angezeigt.
1.4
Die angebotenen Leistungen von WaveCar umfassen die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer, Rundfunkgebühren sowie notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten, einschließlich der Durchführung von Hauptuntersuchungen und Verschleißreparaturen. Die Fahrzeuge werden mit Allwetterreifen geliefert, und ein saisonaler Reifenwechsel ist nicht vorgesehen. Der Kunde kann zusätzlich optionale Leistungen buchen, wie etwa zusätzliche Kilometer, Kindersitze, Tankkarten oder den Transport des Fahrzeugs zu Mietbeginn/-ende. Hierfür gelten die entsprechenden Preis- und Kostenregelungen.
1.5
Die Bereitstellung von Betriebsstoffen (wie z.B. Strom, Kraftstoff, AdBlue, Öl) und die laufende Reinigung des Fahrzeugs sind nicht Bestandteil der Leistungen von WaveCar. Diese sind vom Kunden zu organisieren und zu bezahlen.
1.6
Diese AGB werden durch die Preis- und Kostenordnung ergänzt, die auf der Website von WaveCar unter der Rubrik "Abo Gebühren" eingesehen werden kann. Alle Preisangaben sind Endpreise und beinhalten die jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuer.
1.7
Soweit für die Nutzung der WaveCar-Dienste erforderlich, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, eine mobile Datenverbindung mit seinen Endgeräten sicherzustellen und die Kosten für die mobile Datenübertragung zu tragen.
1.8
Weitere Informationen zu WaveCar und den angebotenen Leistungen sowie zum Verhalten bei Unfällen können in den FAQs auf der Website von WaveCar unter www.wavecar.de abgerufen werden. Wenn der Kunde WaveCar ohne Angabe eines spezifischen Kontaktweges kontaktieren soll, ist hierfür die in der Bestellbestätigung angegebene Telefonnummer des Kundenservices zu verwenden.
2. Gegenstand
2.1
Für den Abschluss eines Abo-Mietvertrags ist eine Registrierung des Kunden für ein individuelles Benutzerkonto erforderlich. Dies erfolgt über die Website von WaveCar unter www.wavecar.de. Für Business-Kunden ist zusätzlich die Einrichtung eines Unternehmenskontos erforderlich, wofür die nachfolgenden Regelungen in Abschnitt 2 nicht gelten.
2.2
Der Kunde legt ein Benutzerkonto an, indem er die erforderlichen Daten eingibt und diesen AGB während des Registrierungsprozesses zustimmt. Das Benutzerkonto wird aktiv, sobald eine Bestellung veranlasst und mit der verfügbaren Zahlungsmethode bezahlt wird.
2.3
Es besteht kein Anspruch auf die Einrichtung eines Benutzerkontos. WaveCar behält sich vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass der Kunde sich nicht vertragsgemäß verhalten wird. Ebenso besteht kein Anspruch auf den Abschluss eines Abo-Mietvertrags oder auf die Bereitstellung eines bestimmten Fahrzeugs oder Modells.
2.4
Der Kunde darf sich nicht mehrfach bei WaveCar registrieren oder mehrere Benutzerkonten führen. Im Fall von Mehrfachanmeldungen oder der Nutzung falscher oder gefälschter Daten behält sich WaveCar vor, Vertragsstrafen gemäß der gültigen Preis- und Kostenordnung zu erheben.
2.5
Zur Nutzung der WaveCar-Dienste berechtigt sind nur natürliche Personen, die:
- ein von WaveCar freigeschaltetes Benutzerkonto besitzen und den Verifizierungsprozess gemäß Ziffer 2.7 erfolgreich abgeschlossen haben,
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- im Besitz einer für das jeweilige Fahrzeug gültigen, in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis sind (vorläufige Führerscheine werden nicht akzeptiert) und alle darin ggf. enthaltenen Auflagen erfüllen,
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
2.6
Um Abo-Mietverträge abzuschließen, muss der Kunde seine Identität und Fahrerlaubnis verifizieren. Dies geschieht durch eine Überprüfung via Foto/Video des Führerscheins und eines weiteren Ausweisdokuments (z.B. Personalausweis oder Reisepass). WaveCar ist berechtigt, Drittanbieter zur Durchführung der Verifizierung zu beauftragen. Der Kunde muss bei Aufforderung durch WaveCar erneut eine Verifizierung durchführen, um die Gültigkeit seines Führerscheins oder seiner Identität nachzuweisen.
2.7
Die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs erlischt, wenn dem Kunden die Fahrerlaubnis entzogen oder sein Führerschein vorübergehend sichergestellt oder beschlagnahmt wird. Im Falle eines Fahrverbots ruht die Berechtigung des Kunden zur Fahrzeugnutzung. Bei Einschränkungen der Fahrerlaubnis behält sich WaveCar vor, die Berechtigung zur Nutzung des Fahrzeugs zu widerrufen.
2.8
Der Kunde verpflichtet sich, WaveCar unverzüglich über die Entziehung oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis oder ein verhängtes Fahrverbot zu informieren. Diese Meldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2.9
Es ist dem Kunden untersagt, das Fahrzeug ohne gültige Berechtigung zu führen oder es Dritten zu überlassen. Das Führen des Fahrzeugs ist nur berechtigten Nutzern gemäß Ziffer 2.11 gestattet. Der Kunde haftet für alle daraus entstehenden Schäden gemäß den Regelungen zu Haftung in Ziffer 12.
2.10
Der Kunde kann bis zu zwei weitere Personen als berechtigte Nutzer anmelden, die dann das Fahrzeug ebenfalls nutzen dürfen. Diese Personen müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie der Kunde (gültige Fahrerlaubnis, Wohnsitz in Deutschland, ggf. Mindestalter). WaveCar bestätigt die Anmeldung der berechtigten Nutzer per E-Mail.
2.11
Der Kunde verpflichtet sich, WaveCar unverzüglich über Änderungen seiner persönlichen Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Zahlungsmittel) sowie der Daten berechtigter Nutzer zu informieren. Bei Verstößen gegen diese Pflicht haftet der Kunde für alle Schäden, die durch falsche oder veraltete Daten entstehen.
2.12
Der Kunde kann sein Benutzerkonto jederzeit von WaveCar löschen lassen, solange es nicht für einen laufenden Abo-Mietvertrag erforderlich ist. WaveCar speichert nur die Daten, die für die Abrechnung oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sind, maximal jedoch für 24 Monate.
3. Unternehmenskonto für Business-Kunden
3.1
Zur Einrichtung eines Unternehmenskontos muss ein Antrag bei WaveCar e.K. eingereicht werden. Alle erforderlichen Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Es besteht kein Anspruch auf die Einrichtung eines Unternehmenskontos. WaveCar e.K. behält sich das Recht vor, über die Einrichtung des Kontos nach eigenem Ermessen zu entscheiden und eine Bonitätsprüfung des Unternehmens vorzunehmen.
3.2
Der Business-Kunde hat keinen Anspruch auf den Abschluss eines Abo-Mietvertrags oder auf ein bestimmtes Fahrzeug bzw. eine spezifische Modellvariante. WaveCar e.K. übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass betriebliche Ziele durch die Nutzung der Leistungen von WaveCar e.K. erreicht werden, wie etwa die Verfügbarkeit von passenden Fahrzeugen oder die Vermeidung von Störungen. Das Risiko für die Nutzung liegt allein beim Business-Kunden.
3.3
Der Business-Kunde muss einen Administrator für das Unternehmenskonto benennen, der als Ansprechpartner für Rückfragen seitens WaveCar e.K. fungiert. Alle Angaben zum Unternehmenskonto müssen stets korrekt und vollständig sein. Der Business-Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten sowie die Passwörter für das Unternehmenskonto geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Business-Kunde haftet für alle Handlungen, die unter dem Unternehmenskonto vorgenommen werden, insbesondere für den Abschluss von Abo-Mietverträgen und die Nutzung der Fahrzeuge. Der Business-Kunde hat regelmäßig, mindestens einmal monatlich, die Berechtigungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
Der Business-Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung dieser AGB durch die berechtigten Nutzer und haftet für deren Verhalten. Es ist dem Business-Kunden untersagt, Dritten die Nutzung des Fahrzeugs zu gestatten. Bei Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der Business-Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe und haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für alle daraus entstehenden Schäden. Die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 12 gelten.
3.4
Der Business-Kunde muss sicherstellen und dokumentieren, dass berechtigte Nutzer beim Führen eines Fahrzeugs, das Gegenstand eines Abo-Mietvertrags ist, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter von 18 Jahren,
- Besitz einer gültigen, in Deutschland für den gesamten Mietzeitraum gültigen Fahrerlaubnis (vorläufige Führerscheine sind nicht ausreichend),
- Wohnsitz in Deutschland,
- Erfüllung etwaiger zusätzlicher Anforderungen, die für das konkrete Fahrzeug bestehen.
Der Business-Kunde ist verpflichtet, WaveCar e.K. auf Anfrage entsprechende Nachweise zur Verfügung zu stellen. Sollte eine Fahrerlaubnis entzogen oder eingeschränkt werden, erlischt die Berechtigung zur Fahrzeugnutzung. Der Business-Kunde muss die Berechtigung zur Nutzung unverzüglich widerrufen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Bei Verstößen gegen diese Pflichten fällt eine Vertragsstrafe an, und der Business-Kunde haftet für alle entstehenden Schäden. Die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 12 gelten.
3.5
Der Business-Kunde erkennt die aktuell geltende Preis- und Kostenordnung an, die über das Unternehmenskonto abrufbar ist. Die Abstimmung interner Kostenerstattungen bei Fehlverhalten liegt allein beim Business-Kunden. WaveCar e.K. übernimmt keine Überwachung der Fahrzeugnutzung.
3.6
Der Business-Kunde kann den aktuellen Stand der laufenden Abo-Mietverträge sowie die entsprechenden Kosten über das Unternehmenskonto einsehen. Die Abrechnung erfolgt monatlich per Sammelrechnung. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail nach Monatsende. Der Business-Kunde muss der Rechnung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt widersprechen, andernfalls gilt sie als akzeptiert. Zahlungen sind sofort nach Rechnungszugang fällig. Bei verspäteter Zahlung fallen Einziehungskosten und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an.
3.7
Das Unternehmenskonto wird auf unbestimmte Zeit eingerichtet. Es kann jederzeit von beiden Parteien gekündigt werden. WaveCar e.K. kann das Unternehmenskonto fristlos kündigen, wenn der Business-Kunde erhebliche Vertragsverletzungen begeht. In diesem Fall wird das Konto zum Ende des folgenden Kalendermonats aufgelöst.
3.8
Der Business-Kunde ist verpflichtet, berechtigte Nutzer darüber zu informieren, dass er Einsicht in die Details der Abo-Mietverträge hat. Alle personenbezogenen Daten der berechtigten Nutzer werden von WaveCar e.K. gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet.
3.9
Abweichende Bedingungen des Business-Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von WaveCar e.K. wirksam.
4. Vertragsabschluss
4.1
Der Vertrag über die Abo-Miete kommt zustande, wenn der Kunde auf der Webseite von WaveCar e.K. eine digitale Buchung durchführt und seine Auswahl sowie die angezeigten Vertragsbedingungen bestätigt. Mit dieser Bestätigung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Abo-Mietvertrages ab. Der Vertrag wird rechtswirksam, sobald WaveCar e.K. das Angebot des Kunden annimmt, nachdem eine Prüfung der Berechtigung, sowie gegebenenfalls der Bonität und der Fahrzeugverfügbarkeit durchgeführt wurde. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Eine Bestellbestätigung, die automatisch versendet wird, dient lediglich der Bestätigung des Eingangs des Angebots.
4.2
Die Gebühren für die Fahrzeugüberlassung werden in der Buchungsbestätigung und zusätzlich in der Preis- und Kostenordnung detailliert aufgeführt. In der Regel ist eine einmalige Bereitstellungsgebühr sowie eine monatliche Pauschalgebühr zu zahlen. Für Fahranfänger (Rookies) kann eine höhere Pauschalgebühr aufgrund des erhöhten Risikos erhoben werden. Die Abrechnung der monatlichen Pauschalgebühr erfolgt in der Regel zum Beginn des Mietzeitraums. Wenn der Mietbeginn nicht auf den ersten Tag eines Monats fällt, wird die Abrechnung stets am entsprechenden Tag des Folgemonats durchgeführt (z. B. bei Mietbeginn am 15. eines Monats erfolgt die Abrechnung ebenfalls am 15. des nächsten Monats).
4.3
Sollte der Kunde die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Inklusivkilometern überschreiten, erfolgt eine zusätzliche Zahlung pro gefahrenem Kilometer gemäß der Preis- und Kostenordnung. Diese Zuzahlung wird nach Rückgabe des Fahrzeugs gesondert in Rechnung gestellt und kann mit einer möglicherweise von WaveCar e.K. einbehaltenen Kaution verrechnet werden.
4.4
WaveCar e.K. behält sich vor, zu Beginn der Mietdauer eine Kaution zu verlangen. Diese dient der Absicherung von Ansprüchen im Rahmen des Abo-Mietvertrags und ist abhängig von der Fahrzeugklasse. Die Kaution wird nach der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs und der Feststellung, dass keine weiteren Kosten durch den Kunden entstanden sind, innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet. Falls WaveCar e.K. eine Kaution verlangt, muss diese mindestens zehn Werktage vor der Fahrzeugübergabe per Banküberweisung bei WaveCar e.K. eingegangen sein.
5. Übergabe des Fahrzeugs
5.1
Der Kunde und WaveCar e.K. vereinbaren bei der Buchung einen Lieferzeitpunkt, an dem das Fahrzeug übergeben werden soll. WaveCar e.K. übernimmt gegen eine entsprechende Gebühr die Lieferung des Fahrzeugs durch eigenes Personal oder einen Dritten.
5.2
Sollte der vereinbarte Lieferzeitpunkt um mehr als vier Wochen überschritten werden, hat der Kunde das Recht, WaveCar e.K. aufzufordern, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. In diesem Fall richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.3
Sollte die Fahrzeugübergabe aufgrund von Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht am vereinbarten Termin stattfinden, haftet der Kunde für alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden. Insbesondere ist die monatliche Pauschalgebühr ab dem ursprünglich vereinbarten Übergabetermin zu zahlen und es fallen zusätzliche Liefergebühren für den neuen Übergabetermin an. Ein neuer Übergabetermin muss umgehend vereinbart werden. Sollte die Übergabe aufgrund von Fehlern des Kunden länger als 21 Tage nach dem ursprünglichen Liefertermin nicht stattfinden, ist WaveCar e.K. berechtigt, den Abo-Mietvertrag fristlos zu kündigen.
5.4
Bei Übergabe des Fahrzeugs erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel sowie alle relevanten Dokumente (Fahrzeugschein, Wartungsunterlagen, etc.). Ein Übergabeprotokoll, das den Zustand des Fahrzeugs dokumentiert, wird von WaveCar e.K. erstellt und muss vom Kunden bestätigt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Protokoll bei Bedarf zu kommentieren. Eine Haftung von WaveCar e.K. für bereits bei der Übergabe festgestellte Mängel des Fahrzeugs ist nur gemäß den Regelungen in Abschnitt 11 ausgeschlossen.
5.5
Die Fahrzeugübergabe an den Kunden (außer bei Business-Kunden) erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Führerscheins sowie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass, ggf. ergänzt durch eine Meldebescheinigung).
6. Vertragslaufzeit
6.1 Laufzeit des Abo-Mietvertrags:
Der Abo-Mietvertrag hat die im Rahmen der Buchung vereinbarte Laufzeit, die nicht verkürzt oder verlängert werden kann. Eine automatische Verlängerung des Vertrags ist ausgeschlossen, insbesondere bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs. § 545 BGB findet keine Anwendung. Die Laufzeit beginnt am Tag der vereinbarten Übergabe. Falls die Übergabe aufgrund eines vom Kunden nicht zu vertretenden Umstands später erfolgt, gilt der Tag der tatsächlichen Übergabe als Beginn der Mindestlaufzeit.
6.2 Flex-Tarif:
Es besteht die Möglichkeit, ausgewählte Fahrzeuge im sogenannten Flex-Tarif zu buchen. Der Flex-Tarif kann zu Beginn eines neuen Mietmonats mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen durch den Kunden gekündigt werden. Die Abrechnung erfolgt monatsweise. Beispiel: Wird ein Fahrzeug am 13. Januar ausgeliefert, wird der erste Mietmonat vom 13. Januar bis zum 13. Februar berechnet. Der Kunde kann den Flex-Tarif bis zum 13. Januar kündigen, wodurch das Abo nur bis zum 13. Februar läuft. Erfolgt keine Kündigung bis zum 13. Januar, läuft das Mietverhältnis ungekündigt fort und kann ab dem nächsten 13. eines Folgemonats jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
6.3 Verspätete Rückgabe:
Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, berechnet WaveCar e.K. für jeden verspäteten Tag ein Dreißigstel der monatlichen Pauschalgebühr. Die Verpflichtungen aus dem Abo-Mietvertrag gelten bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs weiter. Zusätzlich werden dem Kunden Mehrkosten berechnet, die WaveCar e.K. aufgrund der verspäteten Rückgabe entstehen, es sei denn, der Kunde ist nicht für die Verspätung verantwortlich. Bei verspäteter Rückgabe ist der Kunde außerdem zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß der Preis- und Kostenordnung verpflichtet.
6.4 Außerordentliche Kündigung:
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. WaveCar e.K. kann insbesondere fristlos kündigen und den Kunden von der Nutzung des Fahrzeugs ausschließen, wenn:
- a) Der Kunde mit zwei fälligen Zahlungen oder mehr als 21 Tage nach einer Mahnung oder Zahlungserinnerung in Verzug ist.
- b) Der Kunde bei der Registrierung, Verifizierung oder Bestellung unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, sodass die Fortsetzung des Vertrags für WaveCar e.K. unzumutbar wäre.
- c) Der Kunde schwerwiegende Vertragsverletzungen nicht unterlässt oder die Folgen solcher Verstöße nicht unverzüglich behebt.
- d) Der Kunde eine Vertragsverletzung begangen hat, die mit einer Vertragsstrafe belegt ist.
- e) WaveCar e.K. vom Fahrzeuglieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird oder das Fahrzeug vom Lieferanten wieder entzogen wird, es sei denn, WaveCar e.K. hat die ausgebliebene oder verspätete Lieferung zu vertreten.
- f) Sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder von WaveCar e.K. so verschlechtern, dass die Erfüllung des Vertrags unwahrscheinlich wird, z. B. bei Zwangsvollstreckung, Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit.
- g) Die Fortsetzung des Vertrags für WaveCar e.K. aufgrund von Schäden am Fahrzeug unzumutbar wäre, insbesondere bei mehr als zwei schuldhaften Beschädigungen durch den Kunden oder bei kumulierten Schäden von mehr als 20 % des Fahrzeuglistenpreises.
6.5 Herausgabe des Fahrzeugs:
Wurde der Abo-Mietvertrag gemäß Ziffer 6.4 außerordentlich gekündigt, hat WaveCar e.K. Anspruch auf sofortige Rückgabe des Fahrzeugs. Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht umgehend zurück, ist WaveCar e.K. berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen.
6.6 Widerrufsrecht:
Für Kunden, die Verbraucher sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Aus Kulanz kann der Kunde jedoch eine Buchung bis 48 Stunden nach Erhalt der Bestellbestätigung kostenfrei stornieren. Erfolgt die Stornierung später als 48 Stunden nach Erhalt der Bestellbestätigung, ist WaveCar e.K. berechtigt, die Pauschalgebühr für einen Monat der bestellten Nutzung sowie eine Aufwandspauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung zu berechnen.
7. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge
7.1 Sorgfaltspflicht des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrzeuge pfleglich und verantwortungsbewusst zu behandeln. Bei Unklarheiten zur Nutzung des Fahrzeugs muss der Kunde WaveCar e.K. kontaktieren. Der Kunde muss vor Fahrtantritt sicherstellen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig den Reifendruck und die Versorgung mit Betriebsstoffen zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen und nötigenfalls auf eigene Kosten zu korrigieren. Zudem ist der Kunde dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Dokumente und Sicherheitsausstattungen im Fahrzeug mitgeführt werden. Die witterungsgerechte Ausrüstung des Fahrzeugs liegt ebenfalls in der Verantwortung des Kunden.
7.2 Sicherung und Verkehrstauglichkeit:
Der Kunde muss sicherstellen, dass das Fahrzeug beim Abstellen gegen Diebstahl gesichert ist (Fenster, Schiebedach, Verdeck und Türen müssen verschlossen sein). Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, dass alle relevanten Straßenverkehrsregeln jederzeit eingehalten werden. Sollte eine Warnleuchte im Armaturenbrett aufleuchten, muss der Kunde die Fahrt sofort beenden und WaveCar e.K. kontaktieren, um abzuklären, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann. WaveCar e.K. übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Verstöße des Kunden gegen diese Pflichten entstehen. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die durch seine Verstöße entstehen. Es gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 12.
7.3 Verbotene Nutzungen:
Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu verwenden:
- a) Für Motorsportveranstaltungen, Rennen oder das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten auf verkehrswidrigem Weg.
- b) Für Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings oder Fahrten abseits befestigter Straßen sowie "Driften" (Handbremse betätigen, außer zum Sichern des Fahrzeugs).
- c) Zur gewerblichen Personenbeförderung oder anderen gewerblichen Transporten, wie z.B. Kurierfahrten.
- d) Zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen.
- e) Zur Begehung von Straftaten.
- f) Zum Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen, die über haushaltsübliche Mengen hinausgehen.
- g) Zum Transport von Gegenständen, die die Fahrsicherheit gefährden oder den Innenraum beschädigen könnten, es sei denn, sie sind sicher verpackt und verstaut.
- h) Zum Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen.
- i) Zum Transport von Tieren, es sei denn, diese sind in einem sicheren, geschlossenen Käfig im Kofferraum verstaut.
7.4 Weitere verbotene Nutzungen:
Der Kunde darf das Fahrzeug auch nicht:
- a) Außerhalb von Deutschland nutzen, es sei denn, WaveCar e.K. hat bestimmte Länder für Auslandsfahrten freigegeben (diese Informationen sind in den FAQ einsehbar).
- b) Unter dem Einfluss von Alkohol (mit einer Promillegrenze von 0,0 ‰), Drogen oder Medikamenten fahren, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnten.
- c) Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm befördern, wenn keine geeignete, altersgerechte Rückhalteeinrichtung (z.B. Babyschale, Kindersitz) vorhanden ist.
- d) Mehr als die zugelassene Anzahl an Mitfahrern befördern.
- e) Im Fahrzeug rauchen oder das Rauchen für Mitfahrer erlauben, einschließlich E-Zigaretten oder ähnlichen Geräten.
- f) Am Fahrzeug Umbauten vornehmen oder vornehmen lassen, außer bei einem saisonalen Reifenwechsel oder der Nutzung von Dachboxen und Fahrradträgern, wenn diese ordnungsgemäß zugelassen sind und vor der Rückgabe ohne Schäden entfernt werden.
7.5 Folgen bei Verstößen:
Bei Verstößen gegen die Verbote in Ziffern 7.3 und 7.4 ist WaveCar e.K. berechtigt, den Abo-Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe gemäß der Preis- und Kostenordnung zu zahlen. Bei Verstößen gegen diese Pflichten haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 12.
7.6 Rücknahme und Ersatz des Fahrzeugs:
WaveCar e.K. kann jederzeit in Absprache mit dem Kunden das Fahrzeug zurücknehmen und gegen ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzen. Nach einer Vorankündigung von 14 Tagen kann WaveCar e.K. das Fahrzeug kostenneutral durch ein Fahrzeug mit vergleichbarer Ausstattung und Konfiguration ersetzen, wobei die übrigen Vertragspflichten des Kunden bestehen bleiben. Der Lieferzeitpunkt und -ort werden mit dem Kunden abgestimmt.
7.7 Reparaturen und Wartungen:
Reparaturen, Wartungen oder Inspektionen sowie die Hauptuntersuchung sind vom Kunden nur auf Aufforderung von WaveCar e.K. in von WaveCar e.K. benannten Werkstätten durchführen zu lassen. WaveCar e.K. wird den Kunden mindestens 14 Tage im Voraus über den Termin informieren. Der Kunde ist verpflichtet, mit WaveCar e.K. zusammenzuarbeiten. Falls das Fahrzeug während dieser Maßnahmen nicht zur Verfügung steht, ist WaveCar e.K. nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.
7.8 Meldung von Schäden und Beeinträchtigungen:
Der Kunde muss WaveCar e.K. sofort über alle Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit oder Schäden informieren, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Bei dringenden Reparaturen, die zur Aufrechterhaltung der sicheren Nutzung des Fahrzeugs erforderlich sind, kann der Kunde ohne vorherige Zustimmung von WaveCar e.K. Reparaturen durchführen lassen, muss WaveCar e.K. jedoch unverzüglich (spätestens innerhalb von drei Tagen) informieren. Arbeiten, die ohne Zustimmung von WaveCar e.K. durchgeführt werden, erfolgen auf eigene Verantwortung des Kunden, und es erfolgt keine Kostenerstattung durch WaveCar e.K.
7.9 Kosten bei unsachgemäßer Nutzung:
Verursacht der Kunde oder ein berechtigter Nutzer eine Reparatur oder Wartungsmaßnahme durch unsachgemäße Bedienung des Fahrzeugs oder durch fehlerhafte Störungsmeldungen, wird WaveCar e.K. dem Kunden eine Pauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung in Rechnung stellen.
7.10 Fahrzeuguntersuchung:
WaveCar e.K. ist jederzeit berechtigt, das Fahrzeug auf seinen Zustand zu überprüfen oder vom Kunden eine Meldung zum aktuellen Kilometerstand zu verlangen. Der Kunde muss bei dieser Überprüfung kooperieren.
8. Rückgabe des Fahrzeugs
8.1
Am Ende der Laufzeit des Abo-Mietvertrags vereinbaren WaveCar e.K. und der Kunde einen Termin und Ort für die Rückgabe des Fahrzeugs. Die Rückgabe soll an einer von WaveCar e.K. ausgewählten Station zur Begutachtung des Fahrzeugs erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Terminfindung zu kooperieren. Wenn kein konkreter Rückgabeort vereinbart wird, ist das Fahrzeug am Ende der Mietzeit an der von WaveCar e.K. festgelegten Station in der Nähe des Übergabeorts zurückzugeben.
8.2
Sollte die Rückgabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erfolgen, haftet der Kunde für die entstandenen Kosten und Schäden (einschließlich entgangenem Gewinn). Dies umfasst auch die Zahlung der monatlichen Pauschalgebühr gemäß Ziffer 6.3 bis zur tatsächlichen Rückgabe. Der Schaden kann darüber hinaus auch durch andere Umstände entstehen, wie z.B. wenn bereits ein Verkauf des Fahrzeugs an einen Dritten geplant war. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, umgehend einen neuen Rückgabetermin zu vereinbaren. WaveCar e.K. ist nach Ablauf des Mietvertrags auch berechtigt, das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen. Die Regelungen zur Fahrzeugnutzung gelten auch nach Ablauf des Mietvertrags weiter.
8.3 Außerordentliche Kündigung:
Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt insbesondere voraus:
- a) Das Fahrzeug ist innen sauber. Falls es grob verschmutzt oder mit Abfällen zurückgegeben wird, muss der Kunde für die Reinigung eine Kostenpauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung zahlen.
- b) Alle überlassenen Dokumente, Tankkarten, Parkkarten und Parkausweise sind beim Fahrzeug zurückzugeben.
- c) Das Fahrzeug muss sich in einem Zustand befinden, der dem bei der Übergabe entspricht (z.B. Bereifung) und es dürfen keine Ausstattungs- und Zubehörteile fehlen, insbesondere nicht der Fahrzeugschlüssel.
- d) Das Fahrzeug muss mindestens zu 50 % getankt oder geladen sein (einschließlich AdBlue, falls erforderlich). Andernfalls fällt eine Kostenpauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung an.
8.4
WaveCar e.K. oder ein beauftragter Dritter wird das Fahrzeug am Rückgabeort begutachten. Eventuelle Schäden oder fehlendes Zubehör werden in einem Protokoll festgehalten, das der Kunde bestätigen muss. Bei einer Rückgabe ohne Beteiligung des Kunden kann das Protokoll auch ohne seine Mitwirkung erstellt werden. Sollte das Fahrzeug gemäß der Begutachtung nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden, ist der Kunde verpflichtet, den entstandenen Schaden auszugleichen, es sei denn, er hat diesen Schaden nicht zu vertreten.
8.5
Falls keine Einigung über den Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe erzielt werden kann, beauftragt WaveCar e.K. ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen, um den Zustand des Fahrzeugs und einen möglichen Minderwert festzustellen. Das Gutachten ist für beide Parteien verbindlich. Die Kosten des Gutachtens werden je nach Ausgang des Verfahrens von den Parteien getragen. Das Sachverständigengutachten schließt den Rechtsweg nicht aus.
8.6
Wenn der Kunde bei der Rückgabe des Fahrzeugs Gegenstände gemäß Ziffer 8.3 Buchstabe b) und/oder c) nicht zurückgegeben hat, muss er dies unverzüglich nachholen und eine Kostenpauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung zahlen.
8.7
Vor der Rückgabe muss der Kunde alle persönlichen Daten (z.B. Navigationssystem, Radioeinstellungen, gekoppelte Geräte) aus dem Fahrzeug löschen. Passwörter sind zurückzusetzen und WaveCar e.K. mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, mit WaveCar e.K. zusammenzuarbeiten, um das Fahrzeug in einen nutzerneutralen Zustand zu versetzen und haftet für alle Aufwände, die WaveCar e.K. durch mangelnde Kooperation entstehen.
9. Pflichten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Verlust des Fahrzeugs
9.1
Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung oder der Verlust des Fahrzeugs sind WaveCar e.K. sofort telefonisch zu melden.
9.2
Der Kunde muss dafür sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensminderung und Beweissicherung ergriffen werden. Dazu gehört, dass jeder Schaden unverzüglich der Polizei gemeldet wird. Dies gilt auch bei Unfällen mit Objekten wie Pollern, Zäunen oder Absperrungen. Falls die Polizei keine Aufnahme macht, muss der Kunde dies WaveCar e.K. umgehend mitteilen und das weitere Vorgehen absprechen. Bei Unfällen mit Verletzten ist die Feuerwehr sofort zu informieren.
9.3
Der Kunde bzw. der berechtigte Fahrer darf den Unfallort nur verlassen, wenn alle Maßnahmen zur Schadensminderung und Beweissicherung abgeschlossen sind und die Polizei die Aufnahme durchgeführt hat. Wenn der Unfall wegen Verletzungen eines Beteiligten nicht mehr vor Ort abgeschlossen werden kann, entfällt diese Pflicht. Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur erlaubt, wenn der Kunde (i) von WaveCar e.K. die Erlaubnis erhalten hat, die Fahrt fortzusetzen, und (ii) sicherstellt, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
9.4
Der Kunde muss WaveCar e.K. das ausgefüllte Schadensformular sowie einen schriftlichen Unfallbericht innerhalb der von WaveCar e.K. gesetzten Frist (spätestens drei Kalendertage) übermitteln und das polizeiliche Aktenzeichen angeben (sofern vorhanden). Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe gemäß der Preis- und Kostenordnung zu zahlen. Sollte WaveCar e.K. durch eine fehlerhafte Unfallbeschreibung des Kunden zusätzliche Kosten entstehen (z.B. für einen Sachverständigen), ist WaveCar e.K. berechtigt, diese Kosten an den Kunden weiterzugeben. Sollte keine Schadensmeldung innerhalb der Frist eingehen, behält sich WaveCar e.K. vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten in Rechnung zu stellen.
9.5
Der Kunde muss allen Anweisungen von WaveCar e.K. folgen. Es ist dem Kunden untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben oder Zahlungen oder andere Handlungen vorzunehmen, die die Interessen von WaveCar e.K. beeinträchtigen könnten, z.B. durch Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes. Eine Haftungszusage, die der Kunde trotz dieses Verbots macht, gilt nur für den Kunden selbst und bindet weder WaveCar e.K. noch den Versicherer.
9.6
Wenn Dritte Zugang zum Fahrzeug von WaveCar e.K. erhalten, ist der Kunde verpflichtet, WaveCar e.K. unverzüglich zu informieren und den Vorfall detailliert zu schildern. Ein Nachweis über eine polizeiliche Anzeige ist hierfür nicht ausreichend. Sollte der Kunde gegen diese Pflicht verstoßen, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle daraus resultierenden Schäden, insbesondere, wenn dadurch Diebstahl, Beschädigung oder missbräuchliche Nutzung des Fahrzeugs ermöglicht wurde.
9.7
Der Abo-Mietvertrag endet erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs gemäß Ziffer 8. Falls das Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrstüchtig ist, ist WaveCar e.K. berechtigt, das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde trägt alle Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs, falls ihm ein Verschulden an dem Unfall trifft. WaveCar e.K. entscheidet allein, ob das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist und ist auch für die Auswahl der Werkstatt zuständig. Der Kunde ist verpflichtet, bei Reparaturen zu kooperieren, allerdings ist WaveCar e.K. nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
9.8
Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit Fahrzeugschäden gehen ausschließlich an WaveCar e.K.. Der Kunde darf keine Entschädigung von Dritten für Fahrzeugschäden annehmen und muss diese unaufgefordert an WaveCar e.K. weiterleiten.
10. Vertragsstrafe und Kostenpauschalen
10.1
Soweit der Kunde gemäß diesen AGB bzw. der gültigen Preis- und Kostenordnung zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder Kostenpauschale verpflichtet ist, bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch WaveCar davon unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe bzw. Kostenpauschale wird auf den entsprechenden Schadensersatzanspruch von WaveCar angerechnet.
10.2
Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die Kostenpauschale. WaveCar ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, der über die Kostenpauschale hinausgeht.
11. Haftung von WaveCar
11.1
WaveCar haftet dem Kunden gegenüber nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet WaveCar dem Kunden gegenüber bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die WaveCar die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags mit dem Kunden überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WaveCar. Die verschuldensunabhängige Haftung von WaveCar für anfängliche Sachmängel am Fahrzeug wird ausgeschlossen. WaveCar haftet nicht für Schäden, die durch die eigenverantwortliche Nutzung von saisonaler Bereifung oder von Dachboxen und Fahrradträgern entstehen.
11.2
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3
Die Beschränkung der Haftung gilt auch in Bezug auf den Umgang mit Fundsachen.
12. Haftung des Kunden und Versicherungsschutz
12.1
Für die anzumietenden Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Für die Haftpflichtversicherung gelten, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, AKB 2015 ("AKB"). Verletzt der Kunde (oder ein berechtigter Nutzer) eine Verpflichtung der AKB und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt der Versicherungsschutz.
12.2
Von der Haftpflichtversicherung sind insbesondere solche Schäden nicht erfasst, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, durch falsche Bedienung des Fahrzeugs etwa durch Schaltfehler, das Ignorieren von Warnleuchten, Falschbetankung oder nicht sachgerecht verstautes Ladegut entstanden sind.
12.3
Bei Beschädigung oder Verlust des vom Kunden (oder von einem berechtigten Nutzer) genutzten Fahrzeuges, seines Zubehörs oder einzelner Fahrzeugteile sowie bei Vertragsverletzungen haftet der Kunde (und ggf. der berechtigte Nutzer) nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt. Die Haftung des Kunden (und ggf. des berechtigten Nutzers) erstreckt sich auch auf Schadennebenkosten wie bspw. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Höherstufung etwaiger Versicherungsprämien, Mietausfall und vorzeitige Beendigung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen. Im Fall einer Haftung des Kunden (und ggf. eines berechtigten Nutzers) ist der Kunde verpflichtet, WaveCar von Forderungen Dritter freizustellen.
12.4
Wird das Fahrzeug während der Nutzung beschädigt oder verursacht der Kunde (oder ein berechtigter Nutzer) einen Schaden am Fahrzeug, ist die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall dem Leitbild der Kaskoversicherung entsprechend beschränkt auf eine Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung.
12.5
Die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 12.4 findet keine Anwendung, wenn der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Hat der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist WaveCar berechtigt, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung.
12.6
Die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 12.4 findet auch keine Anwendung, wenn der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) Regelungen dieser AGB vorsätzlich missachtet hat, insbesondere die Pflichten und Verbote in Ziffer 2.10 (für andere als Business-Kunden) bzw. Ziffer 3.4 und 3.5 (für Business-Kunden), Ziffern 7.1 bis einschließlich 7.4 sowie Ziffer 9.1 bis einschließlich 9.6. Hat der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) die jeweilige Regelung grob fahrlässig missachtet, ist WaveCar berechtigt, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Kunde. WaveCar bleibt zur Leistung verpflichtet, soweit die Missachtung der jeweiligen Regelung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadens noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von WaveCar oder des Versicherers ursächlich ist, es sei denn, der Kunde (oder ggf. der berechtigte Nutzer) hat die Regelung arglistig missachtet.
12.7
Vorsätzlich falsche oder unwahre Angaben bzw. unvollständige oder verspätete Auskünfte können gemäß Ziffer 12.6 dazu führen, dass eine Haftungsbeschränkung auf eine Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung nicht eingreift bzw. bei grob fahrlässig falschen oder unwahren Angaben bzw. unvollständigen oder verspäteten Auskünften WaveCar berechtigt ist, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung.
12.8
Der Kunde haftet vollumfänglich für von ihm (oder ggf. vom berechtigten Nutzer) begangene Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeuges. Der Kunde verpflichtet sich, WaveCar von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich der vorgenannten Verstöße gegenüber WaveCar erheben. WaveCar ist nicht verpflichtet, Einsprüche des Kunden im Ordnungswidrigkeitsverfahren an die Behörden weiterzuleiten oder sonstige Recherche zu betreiben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der WaveCar für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an WaveCar richten, erhält WaveCar pro Fall eine Aufwandspauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung. Der Kunde sorgt bei Benutzung mautpflichtiger Straßen für die Entrichtung der anfallenden Mautgebühr. Der Kunde stellt WaveCar von sämtlichen Mautgebühren frei.
12.9
Soweit WaveCar Zahlungen von Versicherungen oder Dritten im Hinblick auf einen Schadensfall erhält, werden diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden angerechnet.
12.10
Solange das Fahrzeug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Nutzung zur Verfügung steht, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der vollen Pauschalgebühr verpflichtet.
13. Entgelte, Zahlungsbedingungen
13.1
WaveCar stellt dem Kunden die Mietgebühr gemäß der Bestellbestätigung und ggf. weitere Kosten und Vertragsstrafen gemäß der Preis- und Kostenordnung in Rechnung.
13.2
Das Entgelt ist sofort und ohne Abzug für den jeweiligen Monat des Abo-Mietvertrags im Voraus fällig. Zusätzliche Gebühren nach der Preis- und Kostenordnung (Vertragsstrafen, Kostenerstattungen, etc.) werden jeweils direkt nach Entstehen der Gebühren mit einer entsprechenden Abrechnung geltend gemacht. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Für Business-Kunden gilt vorrangig Ziffer 3.7. Die elektronischen Rechnungen berechtigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug.
13.3 Zahlungen erfolgen über das vom Kunden gewählte und von WaveCar akzeptierte Zahlungsmittel. Für Business-Kunden gilt vorrangig Ziffer 3.7, im Übrigen gelten die folgenden Regelungen:
Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt insbesondere voraus:
- a WaveCar behält sich das Recht vor, vom Kunden angegebene Zahlungsmittel abzulehnen und unter mehreren angegebenen Zahlungsmitteln das vom Kunden als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern. WaveCar ist berechtigt, Dienstleister zur Abwicklung der Zahlung einzusetzen.
- b Mit der Auswahl des Zahlungsmittels ermächtigt der Kunde WaveCar, das jeweilige Zahlungsmittel mit allen Vergütungen, Gebühren, Kostenpauschalen und Vertragsstrafen sowie allen weiteren Kosten zu belasten, die unter einem Abo-Mietvertrag zahlbar sind.
- c Die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren setzt ein in der EU geführtes Girokonto voraus. Der Kunde ermächtigt WaveCar in diesem Fall widerruflich, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte per Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen. Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Kunde, dass er zum Bankeinzug über dieses Girokonto berechtigt ist. Auf Verlangen ist WaveCar der Nachweis der Kontoberechtigung zu erbringen. Bei Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren hat der Kunde für eine ausreichende Deckung auf seinem Girokonto zu sorgen.
- d Bei nicht ausgeführter bzw. nicht rechtzeitiger Zahlung wird zusätzlich eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung erhoben. Wird ein eingezogener Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu tragen. Diese Kosten werden auf die Gebühr gemäß Preis- und Kostenordnung angerechnet. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften wird der Kunde gebeten, im Falle einer Reklamation der Lastschrift nicht zu widersprechen, sondern zunächst eine Klärung mit WaveCar zu suchen. Im Falle einer berechtigten Reklamation wird die eingezogene Zahlung an den Kunden erstattet oder eine Gutschrift erteilt.
- e Der Kunde ermächtigt WaveCar zur Durchführung von Bonitätsprüfungen und Schufa-Abfragen sowie zur Durchführung von Prüfungen zur Betrugsprävention, dies gilt auch während der Laufzeit eines Abo-Mietvertrages.
- f Gibt der Kunde Zahlungsmittel an, die ihm nicht gehören oder für die ihm keine klare Erlaubnis vorliegt, so behält sich WaveCar vor, den Vorgang an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten und Anzeige zu erstatten. WaveCar ist berechtigt, Nachweise und Dokumente zur Berechtigung in Bezug auf das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel zu verlangen.
13.4
Im Hinblick auf Ansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber WaveCar nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WaveCar auf Dritte übertragen.
13.5
WaveCar ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden jederzeit an Dritte abzutreten. Über eine Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.
14. Nutzung von Kundendaten
14.1
WaveCar ist berechtigt, die für das Benutzerkonto angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden sowie die Nutzungs- und Fahrzeugdaten des Kunden (einschließlich Daten zur Lokalisierung des angemieteten Fahrzeugs) zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Vertrags oder zur Wahrung der Rechte von WaveCar, insbesondere zum Nachweis und zur Verfolgung von Vertragsverletzungen und/oder Straftaten sowie zur Verbesserung des Angebots von WaveCar durch eine Auswertung erforderlich ist. Die Fahrzeuge können dabei über Funktionalitäten verfügen, die WaveCar die Verarbeitung von Standortdaten sowie von Angaben über den Fahrzeugzustand (Verriegelung, Geschwindigkeit, Sensordaten) ermöglichen.
14.2
Nutzt der Kunde Leistungen, die von einer anderen Gesellschaft als WaveCar erbracht werden, übermittelt WaveCar für die Durchführung und Abrechnung dieser Leistungen die erforderlichen Kundendaten an die durchführende Gesellschaft. WaveCar behält sich vor, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestände personenbezogene Daten des Kunden an Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben.
15. Änderungen der AGB
15.1
WaveCar behält sich das Recht vor, diese AGB und die Preis- und Kostenordnung mit Wirkung für künftige Mieten jederzeit zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
15.2
Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise einen Monat vorab bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Kunde weder schriftlich noch per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch WaveCar besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an WaveCar abgesendet werden.
16. Allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand
16.1
Die Geschäftsbeziehung zwischen WaveCar und dem Kunden unterliegt dem deutschen Recht. Wenn der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in diesen AGB getroffenen Rechtswahl unberührt.
16.2
Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden, die keine Verbraucher sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Remscheid. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
16.3
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags in seinen übrigen Bestimmungen.
16.4
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter dem Link https://webgate.ec.europa.eu/odr/ bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
16.5
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine anderssprachige Version dieser AGB verfügbar sein, hat die deutsche Fassung Vorrang.